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Coronabedingte Einschränkungen

Coronamaßnahmen die in NÖ zur Zeit 31.1.2022 gelten:


FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

MNS für Kinder (7-14 Jahre) und Schwangere möglich.

Mindestabstand von 2 Metern


Erwerb von Waren und Inanspruchnahme von Dienstleis-

tungen ist mit 2G-Nachweis erlaubt. Ohne 2G-Nach-

weis nur mit Ausnahmen.

Im gesamten Handel gilt für Kund:innen in geschlosse-

nen Räumen einen FFP2-Maskenpflicht.

Öffnungszeiten maximal von 5 bis 22 Uhr


Das Betreten und Befahren von Freizeit- und Kulturein-

richtungen ist mit 2G-Nachweis zulässig..

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