Coronabedingte Einschränkungen
Coronamaßnahmen die in NÖ zur Zeit 31.1.2022 gelten:
FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
MNS für Kinder (7-14 Jahre) und Schwangere möglich.
Mindestabstand von 2 Metern
Erwerb von Waren und Inanspruchnahme von Dienstleis-
tungen ist mit 2G-Nachweis erlaubt. Ohne 2G-Nach-
weis nur mit Ausnahmen.
Im gesamten Handel gilt für Kund:innen in geschlosse-
nen Räumen einen FFP2-Maskenpflicht.
Öffnungszeiten maximal von 5 bis 22 Uhr
Das Betreten und Befahren von Freizeit- und Kulturein-
richtungen ist mit 2G-Nachweis zulässig..